Inhaltsverzeichnis

Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund", Prüfung der Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Regelungen des ärztlichen Personals

Das Kontrollamt hat die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften des im Nachtdienst tätigen ärztlichen Personals in zehn medizinischen Abteilungen der Unternehmung "Wiener Krankenanstaltenverbund" einer stichprobenweisen Prüfung unterzogen.

Hinsichtlich der in den Krankenanstalten eingesetzten elektronischen Dienstplanprogramme wurden Optimierungspotenziale erkannt, da diese aufgrund unzureichender Auswertungsmöglichkeiten nur bedingt zur Überwachung arbeitszeitrechtlicher Bestimmungen geeignet waren. Außerdem war zu bemängeln, dass in einer Schwerpunktkrankenanstalt - trotz vorhandener technischer Voraussetzungen - die Erfassung der Arbeitszeiten der Turnusärztinnen bzw. Turnusärzte nicht vorgesehen war.

Im Ergebnis zeigte sich, dass beim ärztlichen Personal der in die Einschau einbezogenen Abteilungen immer wieder Überschreitungen unterschiedlicher Arbeitszeithöchstgrenzen auftraten. Des Weiteren wurden in beträchtlichem Ausmaß Unterschreitungen der Wochenruhezeiten festgestellt, die in den geprüften Krankenanstalten keiner Kontrolle unterlagen. Von den erhobenen arbeitszeitrechtlichen Verletzungen waren zu rund zwei Drittel Turnusärztinnen bzw. Turnusärzte betroffen, was - nicht zuletzt - zur Empfehlung des Kontrollamtes hinsichtlich einer gleichmäßigeren Verteilung ärztlicher Dienste führte.

Vollständiger Text